AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Auftrags- / Geschäftsbedingungen
der Roxer Elektrotechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Roxer, geschäftsansässig Bahnhofstr. 30, 58095 Hagen.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Auftrags- / Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Roxer Elektrotechnik GmbH und ihren Kunden (Unternehmen und Verbrauchern).
1.1 Wir schließen Verträge mit Unternehmern (§§ 310 Abs. 1, 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Verbrauchern über von uns zu erbringende Lieferungen und Leistungen nur zu diesen Allgemeinen Auftrags- / Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge in der laufenden Geschäftsbeziehung mit unserem Kunden. Jeglichen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
1.3 Soweit wir mit dem Kunden die Einbeziehung der VOB/B schriftlich vereinbart haben, gelten unsere AGB als zusätzliche Vertragsbedingungen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 VOB/B) vorrangig gegenüber den Regelungen der VOB/B.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ist der Auftragserteilung durch den Kunden unser Angebot vorausgegangen, kommt der Vertrag mit dem Zugang der Auftragserteilung zustande.
2.2 Erfolgt unser Angebot auf den Vertragsabschluss „freibleibend", können wir es bis zum Zugang der Auftragserteilung frei widerrufen.
2.3 Falls auf ein Angebot des Kunden keine Auftragsbestätigung durch uns erfolgt, kommt der Vertrag mit Ausführung unserer Lieferung oder Leistung zustande.
2.4 Der Kunde ist an sein Angebot 4 Wochen ab Zugang des Angebotes in unserem Unternehmen gebunden.
3. Preise, Zahlungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer. Skonti, Rabatte oder Boni werden nur im Zusammenhang einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung gewährt.
3.2 Von uns eingeräumte Zahlungs- und Skontofristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich ist die entsprechende Gutschrift auf unserem Geschäftskonto.
3.3 Zahlungen sind in EURO abzugs-, spesen- und kostenfrei an ein von uns bezeichnetes Bankinstitut zu zahlen.
3.4 Wir berechnen im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. (gegenüber Verbrauchern) sonst von 9 Prozentpunkten p.a. (gegenüber Unternehmern) über dem jeweiligen Basiszinssatz.
4. Termine und Fristen
4.1 Fixtermine für unsere Lieferungen oder Leistungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
4.2 Unvermeidbare, unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse (z. B. hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Maschinenschäden oder Arbeitskämpfe) befreien uns, solange sie andauern, von der Leistungspflicht.
5. Preisgleitklausel
Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die vom Auftragnehmer zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien zum Zeitpunkt der Lieferung um mehr als 30 Prozent steigen oder fallen sollten, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abnahme
6.1 Der Kunde hat die ihm jeweils obliegenden Mitwirkungspflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß zu erfüllen.
6.2 Vor Beginn unserer Arbeiten hat uns der Kunde die erforderlichen Informationen über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zur Verfügung zu stellen.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, unsere vertragsgemäß erbrachte Leistung rechtsgeschäftlich abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Komponenten und sonstigen Gegenständen unserer Lieferungen und Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen gegen den Kunden vor.
7.2 Der Kunde verarbeitet die Vorbehaltsware für uns. Wir werden Miteigentümer der neuen Sache. Die Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen erfolgt ebenfalls für uns.
8. Vertragswidrige Lieferung oder Leistung
8.1 Weist die von uns erbrachte Lieferung oder Leistung einen Mangel auf, richten sich die wechselseitigen Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen mit den nachfolgenden Abweichungen.
8.2 Die Kosten einer Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall angemessen sind. Solche Kosten sind jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn sie das Eineinhalbfache unserer Vergütung für die mangelhafte Leistung übersteigen.
8.3 Die betriebsbedingte Abnutzung von Verschleißteilen begründet keinen Mangel. Entsprechendes gilt für Defekte aufgrund einer ungeeigneten oder unsachgemäßen Verwendung durch den Kunden.
9. Haftung und Versicherungen
9.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
9.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir ausnahmsweise eine Garantie übernommen haben.
10. Geistiges Eigentum
10.1 Durch den Vertragsschluss erwirbt der Kunde keine Rechte an von uns erstellten Abbildungen, Zeichnungen, Modellen, Plänen, Mustern und sonstigen Unterlagen, soweit dies für die Durchführung des Vertrages nicht zwingend erforderlich ist.
11. Vertraulichkeit
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemachten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben.
11.2 Diese Geheimhaltungserklärung tritt mit Abschluss dieses Vertrages in Kraft und endet fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
12. Datenschutz
12.1 Wir sind ebenso wie der Kunde dazu verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages erhobenen Daten nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO zu erheben und zu verarbeiten.
12.2 Für Einzelheiten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
13. Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrechte
13.1 Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
14. Sonstige Bestimmungen
14.1 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Hagen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Handelsgeschäften mit Vollkaufleuten ist Hagen (§ 38 ZPO).
14.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.
14.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
14.4 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber ausdrücklich gesondert.
Die Roxer Elektrotechnik GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand der Bearbeitung: November 2021